Wer zwischen der Schweiz und Deutschland umzieht oder Familie und Freunde im anderen Land hat, merkt schnell: Dieselben Wörter bedeuten nicht immer dasselbe. «Kindergarten» ist in der Schweiz Teil der Schule, in Deutschland eine Betreuungseinrichtung. Und «Vorschule» meint je nach Ort etwas anderes.
In diesem Artikel geben wir dir einen sachlichen Überblick: Wie sind die Jahre vor der Schule in beiden Ländern organisiert, ab wann gilt die Schulpflicht und wo liegen die wichtigsten Unterschiede? Wichtig vorweg: Wir sind keine Behörde. Massgebend sind immer die Angaben deines Kantons, deines Bundeslandes und deiner Gemeinde. Die verlinkten offiziellen Seiten helfen dir beim Nachlesen.
In der Schweiz sind die Kantone für die obligatorische Schule zuständig. Sie bestimmen unter anderem Lehrplan und Lehrmittel, die Gemeinden organisieren den Schulbetrieb. Damit die Systeme nicht zu weit auseinanderlaufen, gibt es das Schulkonkordat HarmoS, das 2009 in Kraft getreten ist. Trotzdem bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den Kantonen. (EDA – aboutswitzerland: Obligatorische Schule)
Die obligatorische Schule dauert in der Regel elf Jahre und beginnt mit der Primarstufe. Diese startet mit dem in der Regel zwei Jahre dauernden Kindergarten, der ab dem vierten Altersjahr besucht wird. In einigen Kantonen gibt es anstelle des Kindergartens eine Eingangsstufe, in der vier- bis achtjährige Kinder gemeinsam lernen. (EDA – aboutswitzerland)
Der Kindergarten – in der Deutschschweiz liebevoll «Chindsgi» genannt – ist also kein freiwilliges Betreuungsangebot, sondern der Anfang der Schulzeit.
Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: Dort dauert der Kindergarten zwei Jahre und ist obligatorisch. Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten. Ausser dem Alter gibt es keine Aufnahmebedingungen. Ist ein Kind noch nicht so weit, kann die Schulpflege den Eintritt um ein Jahr verschieben. (Kanton Zürich: Kindergarten)
Der 31. Juli ist in vielen Kantonen der Stichtag, aber nicht überall.
Genau hier lohnt sich der Blick in den eigenen Kanton:
Diese Angaben können sich ändern. Für dein Kind gilt, was dein Kanton und deine Schulgemeinde festlegen.
Vor dem Kindergarten besuchen viele Kinder in der Schweiz eine Spielgruppe oder eine Kita. Diese Angebote sind freiwillig und werden je nach Gemeinde unterschiedlich organisiert und finanziert. Sie sind nicht Teil der obligatorischen Schule.
Im Kindergarten steht das Spiel im Mittelpunkt. Der Kanton Zürich beschreibt, dass Kinder dort in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt werden, gemeinsam ihre Umwelt entdecken und lernen, sich in eine Gruppe einzubringen. Die Unterrichtssprache ist dort grundsätzlich Schweizerdeutsch. (Kanton Zürich)
In Deutschland gehört der Kindergarten zur Kindertagesbetreuung, nicht zur Schule. Oft spricht man allgemein von «Kita». Der Besuch ist freiwillig – es gibt aber einen Rechtsanspruch.
Laut Sozialgesetzbuch VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. (§ 24 SGB VIII, gesetze-im-internet.de) Der Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt seit dem 1. August 2013. (BMBFSFJ: Gute Kinderbetreuung)
Der Stichtag für die Einschulung liegt in Deutschland je nach Bundesland zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Alle Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt geworden sind, werden mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Die Bundesländer legen den Stichtag selbst fest. (Deutscher Bildungsserver: Einschulung & Stichtage)
Kinder, die am Stichtag noch nicht sechs sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden («Kann-Kinder»); darüber entscheidet in der Regel die Schulleitung. Vor der Einschulung findet eine ärztliche Schuleingangsuntersuchung statt, die Pflicht ist. (Deutscher Bildungsserver)
Der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Häufig meint er das letzte Jahr in der Kita, in dem «Vorschulkinder» besondere Angebote bekommen – etwa Projekte, Ausflüge oder Besuche in der Grundschule. Wie das konkret aussieht, ist von Kita zu Kita und von Bundesland zu Bundesland verschieden.
| Schweiz | Deutschland | |
|---|---|---|
| Zuständig | Kantone (Harmonisierung über HarmoS) | Bundesländer |
| Kindergarten | Teil der obligatorischen Schule (Primarstufe) | Teil der Kindertagesbetreuung, freiwillig |
| Beginn | meist mit vier Jahren (Stichtag oft 31. Juli) | Rechtsanspruch auf Förderung ab 1 Jahr |
| Dauer | in der Regel zwei Jahre; je nach Kanton ein Jahr obligatorisch | bis zum Schuleintritt |
| Schulpflicht | beginnt mit dem Kindergarten | ab sechs Jahren, Stichtag je Bundesland (30.6.–30.9.) |
Ganz gleich, in welchem Land ihr lebt: Kinder brauchen vor dem Schulstart keine Lernprogramme. Der Kanton Zürich nennt als hilfreich zum Beispiel, mit anderen Kindern zu spielen, für ein paar Stunden von den Eltern getrennt zu sein, mit der Schere zu schneiden, mit Stiften zu zeichnen und sich selbstständig an- und auszuziehen. (Kanton Zürich)
Viele dieser Dinge passieren ganz nebenbei im Alltag. Ideen für geschickte Hände findest du in unserem Artikel zur Feinmotorik bei Kindern, Anregungen rund um Buchstaben im Beitrag Schreiben lernen ohne Druck.
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